
Wenn ein Arbeitgeber in Kenntnis seiner schwierigen wirtschaftlichen Situation als Gegenleistung für einen Verzicht der Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld auf den Ausspruch ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen verzichtet, so gilt dies selbst dann, wenn eine Insolvenz droht!
Auch eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung scheidet in solchen Fällen regelmäßig aus (LAG Düsseldorf vom 23.11.2011, 12 SA 926/11 u.a.).