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Achtung Arbeitgeber: Neue Verpflichtungen durch die Änderung des Nachweisgesetzes!

Der Gesetzgeber hat das Nachweisgesetz in Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union novelliert.

Mit Wirkung zum 01.08.2022 treten zahlreiche Änderungen in Kraft und zwar auch für die Arbeitsverträge, die vor dem 01.08.2022 abgeschlossen worden sind.

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu.

stefan.engelhardt@roggelin.de