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BAG zum Überstundenprozess

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21, betont, dass die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert werden!

Somit haben Arbeitnehmer darzulegen, dass sie Arbeit in einem die normale Arbeitszeit überschreitenden Umfang geleistet haben oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereit gehalten haben. Außerdem muss ein Arbeitnehmer vortragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.