Wenn ein Verkäufer jährlich auf mehreren hundert Auktionen Waren über eBay verkauft, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofes eine nachhaltige und somit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG vor, vgl. BFH vom 12.05.2022, VR 19/20.