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BGH Widerrufserklärung einer Schenkung bedarf keiner Begründung!

BGH Widerrufserklärung einer Schenkung bedarf keiner Begründung!

Eine wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 11.10.2022 X ZR 42/20 getroffen.

Bislang war es so, dass der Großteil der Rechtsprechung und der überwiegende Teil der Literatur für den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks die Mitteilung des Widerrufsgrundes für erforderlich hielt. Begründet wurde dies damit, dass der Beschenkte die Möglichkeit haben sollte, das Vorliegen eines Widerrufsgrunds und die Einhaltung der Widerrufsfrist prüfen zu können.

Der Bundesgerichtshof hat mit der oben genannten Entscheidung klargestellt, dass der Wortlaut des für die Beurteilung dieser Frage maßgeblichen § 531 Abs. 1 BGB die Mitteilung eines Widerrufsgrunds in der Widerrufserklärung nicht vorsieht. Auch aus Sinn und Zweck des § 531 Abs. 1 BGB sowie den § 530 und § 532 BGB kann eine Pflicht zur Begründung der Widerrufserklärung nicht hergeleitet werden.