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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Mitarbeiter ins Ausland versetzen!

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 30.11.2022 5 AZR 336/21 u. a. kann ein Arbeitgeber aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts einen Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart worden. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitsgebers nicht auf das Inland. Zu beachten ist allerdings immer die Ausübung des Weisungsrechts im Rahmen der Billigkeit.