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Bundesgerichtshof und COVID19

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 30.08.2022 X ZR 66/21 darüber entschieden, ob Pauschalurlauber stornokostenfrei vor Reisebeginn von einem Vertrag zurückgetreten durften. Betont hat der BGH, dass es wie immer auf den Einzelfall ankommt, gab jedoch einer 84-jährigen Frau Recht, die im Juni 2020 eine Flusskreuzfahrt machen wollte und Anfang Juni 2020 von ihrer Reise zurückgetreten war. Da zum Zeitpunkt der Buchung das Alter noch völlig egal gewesen sei, in der Pandemie dennoch plötzlich zum Risikofaktor wurde, war das Ansteckungsrisiko aufgrund der beengten Verhältnisse am Bord deutlich größer als zu Hause. Impfung und Therapien habe es damals noch nicht gegeben.