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Corona: Keine Entschädigung für Berliner Gastwirt

Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 13.10.2020, Az. 2 O 247/20, entschieden, dass finanzielle Einbußen durch geschlossene Gaststätten während der Covid19-Pandemie ein allgemeines Lebens- und Unternehmerrisiko für die Betreiber darstellen.

Somit besteht ein Anspruch auf Entschädigung nicht.

Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass die Schließung von Gaststätten rechtmäßig war, eine Entschädigung für Gaststättenbetreiber grundsätzlich möglich ist, jedoch nur, wenn die erlittenen Beeinträchtigungen als unzumutbare Sonderopfer einzusehen wären. Dies war hier aber nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall.

 Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtkräftig wird.