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Die Coronaarbeitsschutzverordnung ist bis zum 30.04.2021 verlängert worden

Da die Verordnung am 15.03.2021 ausläuft, hat das Bundeskabinett nunmehr eine Verlängerung bis zum 30.04.2021 beschlossen.

Die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bleiben somit im Wesentlichen unverändert in Kraft.