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DSGVO

Der Bundesrat hat im September 2019 das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz gebilligt, das zwei wichtige Änderungen zur bisherigen Gesetzessituation enthält.

Insbesondere trifft dies kleinere Unternehmen.

Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gilt jetzt erst ab einer Personenzahl von 20, bislang waren es 10.

Außerdem wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht, sie muss zukünftig nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen, es reicht nunmehr auch eine E-Mail.