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Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld bleibt bis 30.06.2022

Da die aktuelle Kurzarbeitergeldverordnung am 31.03.2022 ausläuft, hat der Bundestag eine Regelung auf den Weg gebracht, die zunächst bis zum 30.06.2022 gelten soll.

Danach bleiben die Voraussetzungen für den Zugang zu Kurzarbeitergeld herabgesetzt, auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet, das Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und ab dem vierten bzw. siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.

Außerdem soll die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden.