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Gesetzlicher Urlaub verjährt nicht automatisch

So hat das Bundesarbeitsgericht am 20.12.2022 9 AZR 266/20 entschieden. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig aufzufordern, den noch bestehenden gesetzlichen Erholungsurlaub zu nehmen und somit vor einer drohenden Verjährung zu warnen.

Dies soll auch in den Fällen gelten, in denen Arbeitnehmer seit langer Zeit erkrankt sind.