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Rechtsanwalt Stefan Engelhardt hat einen weiteren Beitrag in „Hamburger Grundeigentum“ veröffentlicht, nämlich in der Ausgabe 05/2019.
Thema ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn zu einem Mieter, der zum massiven Füttern von Tauben neigte und dessen Mietvertrag gekündigt wurde.