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Kommt die Stechuhr wieder?

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.09.2022, 1 ABR 220/21 dürfte feststehen, dass Vertrauensarbeitszeitmodelle nunmehr hinfällig sind und die Tätigkeit von Arbeitnehmern sowohl im Betrieb als auch im Rahmen von mobiler Arbeit und Homeoffice systematisch erfasst werden muss. Bislang galt dies nur für Überstunden sowie Sonntagsarbeit.

Den hoffentlich in Kürze zugängig gemachten Entscheidungsgründen dürften Einzelheiten zu entnehmen sein.