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Angesichts der Tatsache, dass die Coronazahlen stark gesunken sind, gibt es nun eine Änderung hinsichtlich der Krankmeldung. Eine telefonische Krankschreibung bei Erkältung oder leichten Atemwegserkrankungen ist seit dem 01.06.2022 nicht mehr möglich.
Patienten müssen nun die Praxis ihres Hausarztes aufsuchen oder aber die Videosprechstunde nutzen.
Ein Arzt kann einem bekannten bzw. in der Praxis registrierten Patienten eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage ausstellen, für Versicherte, die in der Praxis nicht bekannt sind, bis zu drei Tage.
Eine Folgekrankschreibung kann per Videosprechstunde nur dann erfolgen, wenn die vorherige Krankmeldung bei einem persönlichen Arztbesuch ausgestellt wurde.