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Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen eines Fitnessstudios

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2022, XII ZR 64/21, wird für Kummer bei vielen Fitnessstudios sorgen.

Danach ist ein Fitnessstudio zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, die in der Zeit, in der das Fitnessstudio aufgrund behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-Pandemie schließen musste, eingezogen wurden. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seiner Meinung nach eine Anpassung des Vertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage hier nicht in Betracht kommt.

Betroffenen ist daher zu raten, die Ansprüche möglichst zeitnah geltend zu machen.