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Wohnungseigentümer aufgepasst!

Nach langem Hin und Her wird voraussichtlich zum 01.12.2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) in Kraft treten.

Dieses Gesetz sieht insbesondere massive Änderungen im Wohnungseigentumsrecht vor, so dass jeder Wohnungseigentümer sich informieren sollte, wie zukünftig die Abläufe in der WEG sein werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt

Stefan Engelhardt

stefan.engelhardt@roggelin.de