Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich eines möglichst problemfreien Arbeitsverhältnisses, aber auch um eventuell notwendige Maßnahmen vorzubereiten.
- Beratung zur Klärung arbeitsvertraglicher Differenzen
- Durchführung von Rügen, Abmahnungen, etc.
- ggf. Durchführung einer Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Vorbereitung von Kündigungen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Vertretung vor den Landgerichten und Oberlandesgericht im Zusammenhang mit der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und Vorstandsdienstverträgen
- Unterstützung bei der Erstellung von Vereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen