Bereits bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Hierzu gehört zunächst die Entscheidung, ob der Bauwerksvertrag auf der Grundlage der VOB/B oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen werden soll. Neben der Gestaltung von standardisierten Verträgen für Bauunternehmen und Architekten ist insbesondere auch die individuelle Vertragsgestaltung für einzelne Baumaßnahmen Gegenstand unserer Tätigkeiten.
Aber auch die Prüfung von Bauverträgen hinsichtlich ihrer Rechtswirksamkeit und typischen Risiken der enthaltenen Vertragsklauseln gehört zur laufenden Beratung der Sozietät.