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Bau- und Architektenrecht

Der Erfolg eines Bauvorhabens ist heutzutage nicht mehr allein von der handwerklichen und planerischen Leistung abhängig – auch kaufmännische und rechtliche Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle.

Von entscheidender Bedeutung ist bereits die Vertragsgestaltung, insbesondere die Wahl des anwendbaren Rechts. Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt über besondere Kenntnisse im Bauvertragsrecht, Architektenrecht und im Vergaberecht von Bauaufträgen.

Die Sozietät befasst sich für Sie mit allen Fragen des Bau- und Architektenrecht, die während des Bauablaufs zum Leistungsinhalt, zu Vertragsfristen, zu Baubehinderungen oder zu Mängeln aufkommen können. Nicht zu vergessen, die erfolgreiche Durchsetzung der Vergütungsforderung, die letztendlich von größter Bedeutung ist.

Die Beratung der Sozietät zielt darauf ab, zeit- und kostenintensive Gerichtsprozesse möglichst gar nicht aufkommen zu lassen. Wir begleiten Sie von Beginn des Bauvorhabens an und stehen Ihnen in bei allen baurechtlichen Fragen beratend zur Seite. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertritt unser Team für Bau- und Architektenrecht Ihre Interessen im Verfahren.

Wir bieten folgende Leistungen an:

Vertragsgestaltung

Bereits bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Hierzu gehört zunächst die Entscheidung, ob der Bauwerksvertrag auf der Grundlage der VOB/B oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen werden soll. Neben der Gestaltung von standardisierten Verträgen für Bauunternehmen und Architekten ist insbesondere auch die individuelle Vertragsgestaltung für einzelne Baumaßnahmen Gegenstand unserer Tätigkeiten. 

Aber auch die Prüfung von Bauverträgen hinsichtlich ihrer Rechtswirksamkeit und typischen Risiken der enthaltenen Vertragsklauseln gehört zur laufenden Beratung der Sozietät.

Baubegleitung

Nach Abschluss des Bauvertrages besteht unsere Tätigkeit in der sogenannten Baubegleitung. Dort ist darauf zu achten, ob die geschuldeten Leistungen (Bausoll) mangelfrei und vollständig erbracht wurden. Daneben bieten wir Hilfestellung im Bereich der sogenannten Nachtragsleistungen an. Wichtig ist auch die Beurteilung, ob Bauzeiten verbindliche Vertragsfristen sind und welche Folgen sich daraus ergeben. Zugleich stehen wir mit Rat beim gestörten Bauablauf, der Abnahme und Vertragsstrafenansprüchen zur Verfügung. Ein typisches bauvertragliches Problem nimmt die Gewährleistung (Mängelrechte) ein. Hier steht neben der Dokumentation die sogenannte Beweissicherung im Vordergrund. Wir unterhalten ständig Kontakte zu Bausachverständigen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Forderungseinzug

Nach Rechnungsstellung ist von Interesse, dass die Vergütungsforderungen zeitnah durchgesetzt werden und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Daneben beraten wir Sie auch bei der Ausübung von sogenannten Sicherheitsrechten (Sicherheitseinbehalte, Ablösung der Sicherheiten durch Bürgschaften, Zurückbehaltungsrechte, Leistungsverweigerungsrechte).

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir aufgrund unserer langjährigen und spezialisierten Erfahrung kompetent und zielorientiert an Ihrer Seite.

Weitere Leistungen: Seminare

Zu folgenden Themen bieten wir ständig aktualisierte Seminare entsprechend der neuesten Rechtsprechung an:

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen zu unseren Seminaren individuelle Seminarunterlagen (Skripte und Powerpoint-Präsentationen), die auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Im Vordergrund steht dabei die Praxisbezogenheit, auf die wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Rechtspraxis und in unserer Dozententätigkeit zurückgreifen können.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner