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Erbrecht

Die von uns verfolgte Beratung im Erbrecht zielt darauf ab, sowohl vor dem Erbfall durch möglichst eindeutige letztwillige Verfügungen als auch danach mittels ausgleichender Beratung Konflikte zu vermeiden. Dies erfolgt unter Beachtung der nationalen wie auch internationalen erbrechtlichen Bestimmungen, wobei unser Augenmerk auch immer einer bestmöglichen steuerlichen Gestaltung gilt. Unser Fachanwalt im Erbrecht berät Sie gerne!

Letztwillige Verfügungen

Bereits bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Hierzu gehören neben einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten insbesondere auch die Ausgestaltung von Erbverträgen und Unternehmensnachfolgeregelungen. Hierbei werden sämtliche gestalterischen Möglichkeiten, die das Erbrecht für gerechte und steuerlich optimierte Regelungen vorsieht, genutzt. Dazu gehören neben Schenkungen unter Lebenden samt Nießbrauchs- und Wohnrechtseinräumungen, güterrechtliche Gestaltungen zwischen Eheleuten bis hin zu Adoptionen und Gründungen von Stiftungen. Aber auch die Gestaltung von Behindertentestamenten unter Verwendung von Vor- und Nacherbfolgen, der Einsetzung von Testamentsvollstreckern sowie der Gewährung von Vermächtnissen beziehungsweise von Vorausvermächtnissen gehört zur laufenden Beratung. Gleiches gilt für die Abfassung von Patienten- und Vorsorgevollmachten wie auch der elterlichen Bestimmung von einzusetzenden Vormündern.

Nach dem Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls besteht unsere Tätigkeit in der Betreuung von Erben und Pflichtteilsberechtigten, wobei wiederum vorrangig auf die Vermeidung von Konflikten bis hin zu Mediationen und Schlichtungsverfahren hingewirkt wird. Zugleich werden Hilfestellungen im Bereich von Erbscheinsverfahren und grundbuchrechtlichen Umschreibungen gegeben. Ferner werden Testamentsvollstreckungen beraten oder selbst übernommen. Aber auch im Bereich der streitigen Erbauseinandersetzung sind wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent und zielorientiert an Ihrer Seite.

Bei der Wahrnehmung all dieser Aufgaben können wir für jeden in Betracht kommenden rechtlichen Bereich einen entsprechenden Experten, zum Beispiel im Steuer- Familien- oder Gesellschaftsrecht aus unserer Sozietät hinzuziehen.

Damit steht Ihnen unser Team in allen in Betracht kommenden Fragen des Erbrechts gerne jederzeit zur Verfügung.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner