Bereits bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Hierzu gehören neben einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten insbesondere auch die Ausgestaltung von Erbverträgen und Unternehmensnachfolgeregelungen. Hierbei werden sämtliche gestalterischen Möglichkeiten, die das Erbrecht für gerechte und steuerlich optimierte Regelungen vorsieht, genutzt. Dazu gehören neben Schenkungen unter Lebenden samt Nießbrauchs- und Wohnrechtseinräumungen, güterrechtliche Gestaltungen zwischen Eheleuten bis hin zu Adoptionen und Gründungen von Stiftungen. Aber auch die Gestaltung von Behindertentestamenten unter Verwendung von Vor- und Nacherbfolgen, der Einsetzung von Testamentsvollstreckern sowie der Gewährung von Vermächtnissen beziehungsweise von Vorausvermächtnissen gehört zur laufenden Beratung. Gleiches gilt für die Abfassung von Patienten- und Vorsorgevollmachten wie auch der elterlichen Bestimmung von einzusetzenden Vormündern.
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