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Familienrecht

Die gesetzlich geregelten rechtlichen Folgen einer Ehe sind mannigfaltig. Es entstehen Unterhaltspflichten, Ansprüche auf Versorgungsanwartschaften und Ansprüche auf Zugewinn.

Gehen aus der Ehe Kinder hervor, entstehen weitere Unterhaltspflichten und andere Kinderrechte. Inzwischen spielen auch Unterhaltsverpflichtungen von Kindern gegenüber ihren sozialhilfebedürftigen Eltern mehr und mehr eine Rolle, insbesondere, wenn diese durch den Träger der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht geltend gemacht werden.

Da inzwischen in Deutschland jede dritte Ehe vor dem Familienrichter landet, sind bereits vor Eingehung einer Ehe hierzu Überlegungen anzustellen. Im Familienrecht können mittels eines Ehevertrages, der auf die persönliche Lebenssituation der zukünftigen Eheleute abgestellt ist, können die Scheidungsfolgen geregelt werden.

Die Probleme bei der Berechnung des Trennungsunterhalts des nachehelichen Unterhalts sowie von Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüchen sind komplex. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, sind noch Fragen des Kindesunterhalts, des Sorgerechts und des Umgangsrechts zu klären.

Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Mandanten im Familienrecht, insbesondere in folgenden Gebieten:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge
  • Trennungsunterhalt
  • Trennungsfolgenvereinbarung
  • Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratstreitigkeiten
  • Nachehelicher und nachpartnerschaftlicher Unterhalt
  • Ansprüche des Trägers der Sozialhilfe

Dabei werden frühzeitig Möglichkeiten der gütlichen Regelung erörtert, insbesondere im Zusammenwirken mit den steuerlichen Beratern, um auch hier rechtliche und steuerliche Aspekte zu koordinieren.

Lebenspartnerschaftsrecht

Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die Eingehung und Auflösung anerkannter Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner. Ihre Wirkungen sind in vielen Bereichen denen der Ehe ähnlich, allerdings insgesamt nicht so weitgehend. Das Lebenspartnerschaftsgesetz  soll ein partnerschaftsrechtliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften schaffen, das in weiten Teilen an das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs angelehnt ist.

Der gerichtlichen Durchsetzung einzelner Lebenspartner ist es zu verdanken, dass die Gleichstellung mit Eheleuten immer weiter voranschreitet. So werden Lebenspartner seit dem 01.01.2005 auch in der gesetzlichen Rentenversicherung den Eheleuten gleichgestellt.

Die rechtlichen Folgen der Trennung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind mannigfaltig. Die Probleme bei der Berechnung des Trennungsunterhalts des nachpartnerschaftlichen Unterhalts sowie von Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüchen sind komplex.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind die Vorschriften zur Form und Voraussetzung der Begründung der Lebenspartnerschaft, zu den Rechtsfolgen der partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft, zum Lebenspartnerschaftsnamen, zum Unterhalt, Vermögensstand, Sorgerecht und Erbrecht sowie zu den Folgen des Getrenntlebens und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, insbesondere in welchem Umfang die Lebenspartnerschaft aufzuheben sowie Unterhalt zu zahlen ist und was mit dem Hausrat und der gemeinsamen Wohnung geschieht. Im übrigen werden die notwendigen Änderungen von weit über 100 Gesetzen und Verordnungen des Bundesrechts geregelt. 

Beratungsbedarf besteht hier insbesondere bei der Erstellung von Lebenspartnerschaftsverträgen, insbesondere zur Festlegung der Rechtsfolgen einer Trennung, da die gesetzlichen Vorschriften zumeist den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gewollten nicht Rechnung tragen.

Scheidungsrecht

Die rechtlichen Folgen der Trennung und Ehescheidung sind mannigfaltig. Die Probleme bei der Berechnung des Trennungsunterhalts des nachehelichen Unterhalts sowie von Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüchen sind komplex. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind noch Fragen des Kindesunterhalts, des Sorgerechts und des Umgangsrechts sind zu klären.

Wir beraten und vertreten Mandanten, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse im Wege der Scheidung oder im Wege einer vorläufigen Trennung anstreben. 

Dabei werden frühzeitig Möglichkeiten der gütlichen Regelung erörtert, insbesondere im Zusammenwirken mit den steuerlichen Beratern, um auch hier rechtliche und steuerliche Aspekte zu koordinieren. 

Dabei werden selbstverständlich auch die anzusprechenden Probleme im Bereich des Kindes- und Ehegattenunterhalts, wie auch des Versorgungsausgleichs behandelt.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner