„Es entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, man kann nicht darauf verzichten und es verfällt erst nach 70 Jahren“.
So einfach diese Grundregeln des Urheberrechts lauten, so kompliziert zeigt sich die Materie bei der näheren Betrachtung. Denn im Gegensatz zum Markenrecht ist das Urheberrecht kein formelles und kein geprüftes Schutzrecht, d.h. es bedarf keiner Anmeldung oder ähnlichem. Wann jedoch eine persönliche Schöpfung „Werkqualität“ im Sinne des Urheberrechts aufweist, ist häufig gerade unklar und bedarf umfassender rechtlicher Beratung. Wussten Sie z.B., dass das Copyright-Zeichen weder Voraussetzung noch Beleg für den Schutz eines Urheberrechts ist?
Unser Hauptaugenmerk gilt insbesondere den einschlägigen Gefahren, die das Zeitalter der Digitalisierung für Ihr Urheberrecht mit sich bringt. Seitdem sich geistige Werke nach Digitalisierung mit geringem Aufwand schnell und prinzipiell weltweit verbreiten, beliebig verarbeiten oder mit anderen Werken zu neuen Werkformen verknüpfen lassen können, ist die Anzahl der Urheberrechtsstreitigkeiten sprunghaft gestiegen. Grundsätzlich ist hier - wie im übrigen auch in der analogen Welt - zu beachten, dass sich all diejenigen, die urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt nutzen, zumindest Unterlassungs-, unter Umständen auch Schadensersatzansprüchen und möglicherweise sogar einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen.
Wir helfen Ihnen, dass nicht andere aus Ihren Leistungen eigenen, unberechtigten Nutzen - ziehen, erstellen für Sie Lizenzverträge und beraten Sie, wie Sie sich gegen Rechtsverstöße wehren können.