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Gewerblicher Rechtsschutz

Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlangung und der Durchsetzung des Schutzes ihrer geschäftlichen Idee. Dieses sowohl auf nationaler sowie auch auf internationaler Ebene.

Für unsere Mandanten sind unsere Rechtsanwälte für den Bereich "Gewerblicher Rechtsschutz" dabei in folgenden Bereichen tätig:

Gebrauchsmusterrecht

Mit den als "kleines Patent" bezeichneten Gebrauchsmustern sind wie bei den Patenten technische Schutzrechte gemeint. In enger Zusammenarbeit mit den jeweils auf dem Gebiet des Gebrauchsmusters spezialisierten Patentanwälten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anmeldung des Gebrauchsmusters sowie bei deren Durchsetzung gegen Nachahmer.

Unsere Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes erstreckt sich auch auf das Patentrecht - insbesondere auch auf "Softwarepatente" - sowie selbstverständlich auf die Bereiche des Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts und das Markenrecht, um den Schutz der "geschäftlichen Idee" umfänglich zu gewährleisten.

Kartellrecht

Wir beraten Sie im deutschen sowie im europäischen Kartellrecht. Insbesondere übernehmen wir die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, und Vertriebssystemen, das Anmelde- und Beschwerdeverfahren, die Erstellung von Kooperationsverträgen, und Kartellrechtsstreitigkeiten.

Darüber hinaus bieten wir schwerpunktmäßig auch Rechtsberatung in allen sich aus dem elektronischen Geschäftsverkehr im Internet ergebende Rechtsfragen, wie z.B. im Domain-Schutz.

Markenrecht

1,1 Millionen gültige Marken allein in Deutschland, davon knapp 70.000 Markenanmeldungen im Jahre 2004 zeigen deutlich: Der Schutz der eigenen Marke wird immer mehr Voraussetzung einer erfolgreichen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erkennen Firmen, aber auch Privatpersonen zunehmend die Notwendigkeit, Geschäftsideen, Firmennamen, Logos, Waren und Dienstleistungen vor Missbrauch durch Konkurrenten, wie beispielsweise Nachahmung, durch eine offizielle Registrierung schützen zu lassen.

Im Bereich des Markenrechts beraten wir Mandanten aus allen Geschäftsbereichen und übernehmen alle mit der Anmeldung einer Marke zusammenhängenden Tätigkeiten wie Ähnlichkeitsrecherchen, die Vorprüfung der Eintragungsfähigkeit und sonstiger Hindernisse. Nach der Klärung der Art der begehrten Marke nehmen wir für unsere Mandanten die Anmeldung bei den zuständigen Ämtern vor, verteidigen die Marke in Widerspruchs- und sonstigen Streitfällen und unterstützen sie bei dem Entwurf von Lizenzverträgen. Unser Tätigkeitsbereich ist dabei nicht lediglich auf das nationale Gebiet beschränkt, sondern wir nehmen darüber hinaus in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Korrespondenzkanzleien Anmeldungen im EU-Bereich, sowie internationale Registrierungen vor.

Urheberrecht

Im Bereich des Patentrechts unterstützen wir unsere Mandaten bei der Erlangung eines Schutzes für technische Erfindungen bzw. bei der Durchsetzung ihres Patents gegen Nachahmer sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Dabei arbeiten wir in Abhängigkeit des Gegenstands des Patents jeweils eng mit erfahrenen Patentanwälten zusammen. Dieses betrifft selbstverständlich auch die Recherche nach den bereits angemeldeten Patenten.

Neben einer rein nationalen Registrierung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt kommt auch die Anmeldung über das Europäische Patentamt (EPA) in Betracht. Auf diesem Wege kann der Schutz nicht nur in den Ländern der Europäischen Union sondern darüber hinaus auch in vielen osteuropäischen Ländern erlangt werden. Erst Anfang März 2003 wurde die ab 2005 bestehende Möglichkeit der Anmeldung eines einheitlichen Gemeinschaftspatents im Gebiet der gesamten EU geschaffen.

Entgegen einer weitläufigen Ansicht kann ein Patentschutz auch im Bereich so genannter "softwarebezogener Erfindungen" erlangt werden. Hier greift der Schutz also auch für eine Idee, welche nicht verkörpert wird, sondern eine rein immaterielle Umsetzung findet. Es ist aber auch an dieser Stelle hervorzuheben, dass dies kein Schutz der bloßen "Idee" darstellt. Denn die Idee wurde zumindest in der Weise verkörpert, dass sie irgendwo kundgegeben und niedergeschrieben wurde (in diesem Fall als Programmablaufplan bzw. Quellcode). Ab diesem Zeitpunkt greift generell - neben allen anderen Schutzmöglichkeiten - der Schutz nach dem Urheberrecht. Allerdings wird das Urheberrecht an keiner Stelle amtlich eingetragen oder vermerkt, so dass es im Streitfall jedes Mal einer erneuten Prüfung unterliegt.

Selbstverständlich sind wir für unsere Mandanten auch im Bereich des Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts sowie auf dem Gebiet des Markenrechts tätig, um den Schutz der "geschäftlichen Idee" umfänglich zu gewährleisten.

Patentrecht

„Es entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, man kann nicht darauf verzichten und es verfällt erst nach 70 Jahren“.

So einfach diese Grundregeln des Urheberrechts lauten, so kompliziert zeigt sich die Materie bei der näheren Betrachtung. Denn im Gegensatz zum Markenrecht ist das Urheberrecht kein formelles und kein geprüftes Schutzrecht, d.h. es bedarf keiner Anmeldung oder ähnlichem. Wann jedoch eine persönliche Schöpfung „Werkqualität“ im Sinne des Urheberrechts aufweist, ist häufig gerade unklar und bedarf umfassender rechtlicher Beratung. Wussten Sie z.B., dass das Copyright-Zeichen weder Voraussetzung noch Beleg für den Schutz eines Urheberrechts ist?

Unser Hauptaugenmerk gilt insbesondere den einschlägigen Gefahren, die das Zeitalter der Digitalisierung für Ihr Urheberrecht mit sich bringt. Seitdem sich geistige Werke nach Digitalisierung mit geringem Aufwand schnell und prinzipiell weltweit verbreiten, beliebig verarbeiten oder mit anderen Werken zu neuen Werkformen verknüpfen lassen können, ist die Anzahl der Urheberrechtsstreitigkeiten sprunghaft gestiegen. Grundsätzlich ist hier - wie im übrigen auch in der analogen Welt - zu beachten, dass sich all diejenigen, die urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt nutzen, zumindest Unterlassungs-, unter Umständen auch Schadensersatzansprüchen und möglicherweise sogar einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen. 

Wir helfen Ihnen, dass nicht andere aus Ihren Leistungen eigenen, unberechtigten Nutzen - ziehen, erstellen für Sie Lizenzverträge und beraten Sie, wie Sie sich gegen Rechtsverstöße wehren können.

Wettbewerbsrecht

Freier Wettbewerb ist stets Leistungswettbewerb. Doch nicht jeder hält sich dabei an die Spielregeln, welche ihm das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgegeben hat. Wie kann sich der einzelne aber gegen Irreführung, Rufausbeutung, Preiskampf oder vergleichende Werbung schützen? Inwieweit ist meine eigene Werbemaßnahme noch rechtmäßig und ab wann behindere ich meine Konkurrenten? Und wie verteidige ich mich gegen eine Abmahnung meines Mitbewerbers? Gerade nach der Neufassung des UWG vom 08.07.2004 haben diese und ähnliche Fragen noch mehr an Brisanz gewonnen.

Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei nicht nur auf das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbsmethoden, sondern schließt auch eine umfassende juristische Beratung im Vorfeld von geplanten Werbe- und Verkaufsaktionen ein. Nicht zu unterschätzen ist nämlich das Risiko, durch einen ungewollten Wettbewerbsverstoß eine Abmahnung eines Konkurrenten oder Wettbewerbsvereins zu provozieren.

Wir helfen Ihnen, solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, in dem wir Ihre Werbung vorab auf die Vereinbarkeit mit den Regeln des fairen Wettbewerbs überprüfen.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner