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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bilden die wesentliche Grundlage des Wirtschaftslebens. Nahezu jedes Unternehmen ist von den rechtlichen Vorgaben der dahinterstehenden Rechtsnormen des deutschen und europäischen Rechts betroffen.

Wir beraten Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte
  • Gesellschaftsrecht (GbR, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, oHG, GmbH & Co. KG, AG)
  • internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
  • Konzernrecht
  • Umwandlungsrecht

Dabei ist es von besonderem Vorteil, dass bei jeder Gelegenheit ein entsprechender Experte im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht zu Rate gezogen werden kann. Hier sei nur beispielhaft auf die Rechtsgebiete des Arbeits- oder Steuerrechts hingewiesen, die bei fast jeder gesellschaftsrechtlichen Entscheidung, wie Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Umwandlung eines Unternehmens von Bedeutung sind.

Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute. Wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Es enthält Regelungen für den Einzelkaufmann, den Handelsvertreter und die Handelsgesellschaften.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem privatrechtlichen Zusammenschluss von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.
Dem Zusammenspiel von Recht und Steuern im Gesellschaftsrecht tragen wir durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern besonders Rechnung. Dies ermöglicht es uns auch mittelständische Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, umfassend rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich zu beraten.

Wir beraten

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • GmbH & Co. KG
  • Aktiengesellschaften (AG, SE, KGaA)
  • Genossenschaften
  • Vereine

insbesondere bei der Gründung, dem Erwerb, der Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkäufen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Umwandlungen.

Von besonderer Bedeutung sind daneben europarechtliche Vorschriften und das UN-Kaufrecht.

Sollten Sie beabsichtigen, eine Gesellschaft in Russland zu gründen, so sind wir Ihnen hier über unsere Partner in St. Petersburg und Moskau behilflich, die notwendigen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stefan Engelhardt.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner