Das private Wohnungsmietrecht ist stark vom sozialen Schutzgedanken zu Gunsten der Mieter geprägt, was insbesondere durch die Urteile des Bundesgerichtshofs aus den letzten Monaten klargeworden ist. Nach dieser Rechtsprechung ist es derzeit offenbar unmöglich, einen wirksamen Mietvertrag zu fassen, da die Rechtsprechung in diesem Bereich sehr stark in Bewegung ist.
Im gewerblichen Mietrecht gab es diese Probleme bis vor einiger Zeit nicht. Nunmehr neigt offenbar die Rechtsprechung dazu, jedenfalls dann, wenn es sich um vorformulierte Verträge handelt, das gewerbliche Mietrecht dem Wohnungs-raummietrecht gleichzustellen. Auch hier ist dementsprechend sehr genau darauf zu achten, wie Vereinbarungen getroffen werden und ob diese der Rechtsprechung standhalten können.
Wir beraten Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen sowie sämtlicher daraus resultierender Streitigkeiten. Wir sind für Sie außergerichtlich wie gerichtlich tätig, wobei wir stets das Augenmerk darauf legen, für Sie eine kaufmännisch sinnvolle Lösung zu finden.