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Immobilienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungspraxis ist das Immobilienrecht, also sämtliche Rechtsgebiete rund um die Immobilie. Hier sind wir für unsere Mandanten in folgenden Bereichen tätig:

Mietrecht

Das private Wohnungsmietrecht ist stark vom sozialen Schutzgedanken zu Gunsten der Mieter geprägt, was insbesondere durch die Urteile des Bundesgerichtshofs aus den letzten Monaten klargeworden ist. Nach dieser Rechtsprechung ist es derzeit offenbar unmöglich, einen wirksamen Mietvertrag zu fassen, da die Rechtsprechung in diesem Bereich sehr stark in Bewegung ist.

Im gewerblichen Mietrecht gab es diese Probleme bis vor einiger Zeit nicht. Nunmehr neigt offenbar die Rechtsprechung dazu, jedenfalls dann, wenn es sich um vorformulierte Verträge handelt, das gewerbliche Mietrecht dem Wohnungs-raummietrecht gleichzustellen. Auch hier ist dementsprechend sehr genau darauf zu achten, wie Vereinbarungen getroffen werden und ob diese der Rechtsprechung standhalten können.

Wir beraten Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen sowie sämtlicher daraus resultierender Streitigkeiten. Wir sind für Sie außergerichtlich wie gerichtlich tätig, wobei wir stets das Augenmerk darauf legen, für Sie eine kaufmännisch sinnvolle Lösung zu finden.

WEG-Recht

Das WEG aus dem Jahre 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden, also das sogenannte Wohnungseigentum. Wohnungseigentum kennt drei Arten, nämlich das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gerade die Konstellation Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum führt ausgesprochen häufig zu Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, die mehrheitlich entscheidet, also nicht das Interesse eines jeden Eigentümers berücksichtigen kann. 

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte bei der Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten Sie gegebenenfalls bei Eigentümerversammlungen, prüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Rechte im Falle eines Falles auch vor Gericht durch. Selbstverständlich gehört auch die steuerliche Beratung im Rahmen Ihres Wohnungseigentums zu unserer umfassenden Beratung.

Maklerrecht

Wir beraten Makler und Maklerkunden bei auftretenden Streitfällen und bei der rechtlichen Gestaltung von Verträgen und Offerten. Auftretende Konflikte in diesem Bereich, insbesondere Streit um Provisionsansprüche und Kundenschutz, versuchen wir in geeigneten Fällen stets einer außergerichtlichen, wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen.

Die meistgestellte Frage im Bereich des Maklerrechts ist die, ob ein Provisionsanspruch wirksam entstanden ist oder aber nicht. Die gesetzlichen Regelungen in den §§ 652 ff. BGB sind relativ überschaubar, sodass der Rechtsprechung hier ein besonderes Gewicht zukommt.

Häufig übersehen Makler, dass sie die Voraussetzungen für die Entstehung des Makleranspruchs auch werden beweisen müssen. Die Frage, ob ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ob der Makler eine nachweisende oder aber vermittelnde Tätigkeit erbracht hat und diese Tätigkeit mitursächlich für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages war, gilt es sicher zu beweisen. Dabei ist bekanntermaßen der Zeugenbeweis immer der unsicherste Beweis, sodass es sich empfiehlt über schriftliche Korrespondenz zusätzlich zu Zeugen dafür Sorge zu tragen, dass der Provisionsanspruch durchgesetzt werden kann. 

Häufigste Einwendung gegen den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers ist die sogenannte Vorkenntnis, das heißt der Kunde will aus anderen Quellen, insbesondere diversen Immobilienportalen im Internet, bereits vor der Tätigkeit des Maklers Kenntnis vom Objekt gehabt haben. Auch hier gilt es Vorsorge zu treffen, dass solche Einwände nicht durchgreifen. 

Abzuwarten bleibt, wann der Gesetzgeber die Reform des Maklerrechtes in die Welt setzt. Wir werden Ihnen zeitnah zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung entsprechende Abendseminare anbieten, auf denen wir Sie über diese Novellierung informieren. 

Beachten Sie bitte auch bei der Gestaltung Ihrer Formulare und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass diese dem neusten Stand entsprechen. Genannt sei hier insbesondere das am 13.06.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner