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Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistung und Forschung in diesem Bereich betreffen:

  • Das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung von Ärzten
  • Das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Leistungsrecht (Ansprüche der Versicherten) und das Leistungserbringerrecht der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, ambulante Pflegedienste, Heil- und Hilfsmittelerbringer und Krankentransportdienste
  • Das Pflegeversicherungsrecht, insbesondere das Leistungsrecht (Ansprüche der Versicherten) und das Leistungserbringerrecht der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen
  • Das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere das ärztliche Berufsrecht, das der Apotheker und der sonstigen Heilberufe.
  • Das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung.
  • Das Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht.
  • Das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
  • Das Apothekenrecht

Haben Sie Fragen, so steht Ihnen unser Team für Medizinrecht jederzeit zur Verfügung.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Rechtsgebiete von Roggelin & Partner