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Fachgebiet: Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Stefan Engelhardt
I. Allgemeine Lehren des Arbeitsrechts
II. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
III. Das kollektive Arbeitsrecht
VI. Die Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
V. Besonderheiten des Baubetriebes
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Stefan Engelhardt
Rechtsanwalt in Sozietät, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht
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