?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

280 Tage

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, Az.: 2 A ZR 11/22, beginnt das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Nach Auffassung des BAG darf für das Kündigungsverbot nicht die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrunde gelegt werden, da ansonsten die Möglichkeit bestünde, dass Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft Kündigungsschutz nicht erhalten.