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Affenlaute gegenüber dunkelhäutigen Kollegen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine arbeitsrechtliche Entscheidung nicht zu Entscheidung angenommen, BVerfG vom 02.11.2020, 1 BvR 2727/19.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Betriebsratsmitglied im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „ugah, ugah“ bezeichnet. Dieser hat ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnet.

Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitglieds außerordentlich gekündigt.