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Altersbefristungsklausel zu versteckt?

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.02.2021, 13 Sa 637/20, ist eine Altersbefristungsklausel in einem Formularvertrag nicht allein deshalb überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB, weil sie sich in einer Regelung findet, die mit „Kündigung“ überschrieben ist.