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Altersteilzeit und Urlaub

 

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 13.07.2018, 6 Sa 272/18, muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr ohne Antrag Urlaub nicht gewähren.

 

Das Gericht hat zudem angemerkt, dass während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Urlaubsansprüche nicht entstehen.

 

Ob diese Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beantragung von Urlaub angesichts der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so halten wird, bleibt abzuwarten.