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Arbeitgeber haften für geringeres Elterngeld!

Wenn ein Arbeitgeber durch verspätete Lohnzahlung schuldhaft eine geringere Elterngeldauszahlung an den Arbeitnehmer verursacht, ist er diesem zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.04.2020, 12 Sa 716/19.