?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Arbeitgeber muss Schadensersatz wegen Corona zahlen

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 14.02.2022, 4 Sa 457/21, hat sich der Geschäftsführer eines Unternehmens schadensersatzpflichtig gemacht, weil er zusammen mit der hier klagenden Mitarbeiterin trotz Erkältungssymptomen mehrfach im Auto gefahren war und sie nach dem positiven Coronatest als Kontaktperson in Quarantäne musste. In Folge dieser Quarantäne musste sie ihre Hochzeitsfeier absagen und machte nun gegen ihren Arbeitgeber nutzlos aufgewendete Kosten in Höhe von ca. € 5.000 geltend.

Vor dem Arbeitsgericht hatte sie damit bereits Erfolg, das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Beklagten zurück.