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Arbeitgeber schließt: Behält der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch?

Ja, so im Ergebnis das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 30.03.2021, 8 Sa 674/20.

Das durch eine Pandemie begründete Schließen des Betriebs zählt zum Arbeitgeberrisiko, so dass Beschäftigte grundsätzlich einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn für die Dauer der coronabedingten Schließung des Betriebs haben.

Es ist dabei auch nicht maßgeblich, ob die Schließung eine gesamte Branche oder nur einzelne Betriebe dieser Branche erfasst und ob es sich um eine bundesweite oder örtlich begrenzte Schließung handelt.