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Dies mochte sich ein fleißiger Arbeitnehmer nicht gefallen lassen und versuchte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Zugang zum Arbeitsplatz zu erwirken, nachdem sein Arbeitgeber ihn aufgefordert hatte, einen Corona-Test durchführen zu lassen und der Arbeitnehmer dies abgelehnt hatte.
Das Arbeitsgericht Offenbach konnte eine Eilbedürftigkeit nicht erkennen und hat den Antrag bereits deswegen abgelehnt, ArbG Offenbach vom 04.02.2021, 4 Ga 1/21.