?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Arbeitgeber verweigert den Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test!

Dies mochte sich ein fleißiger Arbeitnehmer nicht gefallen lassen und versuchte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Zugang zum Arbeitsplatz zu erwirken, nachdem sein Arbeitgeber ihn aufgefordert hatte, einen Corona-Test durchführen zu lassen und der Arbeitnehmer dies abgelehnt hatte.

Das Arbeitsgericht Offenbach konnte eine Eilbedürftigkeit nicht erkennen und hat den Antrag bereits deswegen abgelehnt, ArbG Offenbach vom 04.02.2021, 4 Ga 1/21.