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So auch in einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 03.05.2022, 1 Sa 18/21.
Hier hatte die Mitarbeiterin hartnäckig die Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln missachtet, so dass eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.