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Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit möglich!

Das Gebot fairen Verhandelns sorgte vor einigen Jahren für Aufsehen, so dass der eine oder andere Arbeitnehmer dachte, dass nahezu jeder Aufhebungsvertrag mit diesem Argument gekippt werden könnte.

Dass dies nicht der Fall ist, hat das Bundesarbeitsgericht am 24.02.2022, 6 AZR 333/71, betont.

Ob das Gebot fairen Verhandelns verletzt ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer keinerlei Bedenkzeit verbleibt und er den erbetenen Rechtsrat nicht einholen kann.