?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20, entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte, die in einen Privathaushalt nach Deutschland entsandt werden, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.

Dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst, der darin bestehen kann, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Personen wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tages- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.