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Auslgeichsansprüche bei Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto?

Eine häufig anzutreffende Problematik war Thema einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19.05.2021, 4 Sa 423/20.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses Verfahrens stritten um Ausgleichsansprüche des Arbeitgebers aufgrund von Minusstunden des Klägers auf seinem Arbeitszeitkonto, nachdem diesem fristlos gekündigt worden war.

Der Arbeitgeber dieses Verfahrens hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht hat dies damit begründet, dass einem Arbeitgeber ein Ausgleichsanspruch für evtl. vorhandene Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers nicht zusteht.

Ein solcher Anspruch setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus, die hier jedoch nicht vorgelegen hat.