?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

BAG zur sachgrundlosen Befristung wegen lange zurückliegender Vorbeschäftigung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekippt hatte, hat das Bundesarbeitsgericht nun zu diesem Thema eine interessante Entscheidung getroffen, Entscheidung vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16.

Danach kann die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 TzbfG unzulässig sein, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 8 Jahre zuvor über ca. 1,5 Jahre ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe vorgesehen hat.

Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, vollständig anders geartet war oder aber nur sehr kurz angedauert hat.