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Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit

Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zuhause verbringen muss und während der er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als Arbeitszeit anzusehen, weil diese Vorgaben die Möglichkeiten des Arbeitnehmers erheblich einschränken, sich anderen Tätigkeiten widmen zu können, so der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 21.02.2018 - C-518/15-.