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Bundesarbeitsgericht zur Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, kann ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung einem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältniss nicht auflöst. Ein laufendes Kündigungsschutzverfahren steht der Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht entgegen.