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Bundessozialgericht gibt arbeitsförderungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auf

Mit einer Entscheidung vom 03.11.2021, B 11 AL 4/20 R, hat das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung, die für den Insolvenzgeldanspruch von einem speziellen arbeitsförderungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff ausging, aufgegeben, weil ein solcher Begriff im Gesetz nicht definiert ist. Der Arbeitnehmerbegriff ist nun auch nach Auffassung des Bundessozialgerichts arbeitsrechtlich zu verstehen.