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Die Amtszeit der schwerbehinderten Vertretung endet bei Unterschreitung des Schwellenwerts

So entschieden hat das Landesarbeitsgericht Köln am 31.08.2021, 4 TaBV 19/21.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Wahl nicht maßgeblich.