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Dürfen Arbeitgeber PCR-Tests anordnen?

Sie dürfen!

So hat jedenfalls das Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 5 AZR 28/22 entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht hat betont, dass die Testpflicht verhältnismäßig sein muss und die Interessen beider Seiten abgewogen werden müssen.

Die hier betroffene Arbeitnehmerin hatte sich geweigert, PCR-Test durchführen zu lassen, weil sie der Auffassung war, dass diese zu ungenau seien und einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit darstellen. Zudem habe es keinen Anlass für diese Tests gegeben.

Das Bundesarbeitsgericht war der Auffassung, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, unter ihrer Leitung vorzulegende Arbeitsleistung so zu regeln, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet.