Bitte wählen Sie Ihre Sprache:
Häufig scheitert der Teilzeitanspruch während der Elternzeit schlicht am zeitlichen Faktor.
Umstritten ist, ob der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden kann. Im Ergebnis bejaht hat dies das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 04.06.2021, 5 Ta 71/21.