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Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf bei Massenentlassung gekündigt werden…

…so jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 22.02.2018 ‑ C‑103/16 -.    

Die Gründe für die Kündigung dürfen aber nicht mit dem schwangeren Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen. Außerdem muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin, die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, auf Grund derer die zu entlassene Arbeitnehmerin ausgewählt wurde.