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Energiepreispauschale: Wo klagen?

Gelegentlich streiten sich Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale, manchmal sogar vor den Gerichten.

So auch eine Arbeitnehmerin, die vor dem Arbeitsgericht Lübeck auf Auszahlung der Energiepreispauschale klagte. Das Arbeitsgericht Lübeck sah sich hier jedoch nicht als zuständig an, sondern verwies die Sache an das Finanzgericht. Begründet wurde dies damit, dass hier nicht eine bürgerlichrechtliche sondern eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliege, für das die Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, vergleiche Arbeitsgericht Lübeck vom 01.12.2022 1 Ca 1849/22.