?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Entschädigung nach AGG

Wenn ein Arbeitgeber gegen Vorschriften zu Gunsten schwerbehinderter Menschen verstößt, kann dies die verlegbare Vermutung begründen, dass die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung erfolgt.

Zu diesen Vorschriften gehört auch § 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 02.06.2022, 8 AZR 191/21.