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Erfolgreich und enspannt im Beruf

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18 – kann ein Yoga-Kurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen.

Im entschiedenen Fall hatte der klagende Arbeitnehmer einen 5-tägigen Kurs mit dem Titel „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ gebucht und beantragte, diesen Kurs als Bildungsurlaub anzuerkennen.

Er war vor dem Landesarbeitsgericht mit seiner Klage erfolgreich, weil das LAG der Auffassung war, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen muss, um die Voraussetzungen nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz zu erfüllen.

Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen, sodass auch Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden.

Auch ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept kann diese Voraussetzung erfüllen!