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Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13.10.2022, C-344/20, ist eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, nicht unmittelbar diskriminierend, wenn diese Regel allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewendet wird.